KOSTEN

Das Anwaltshonorar berechnet sich in der Regel nach Zeitaufwand zu einem Stundenansatz von CHF 250 bis CHF 350 zuzüglich Mehrwertsteuer, je nach Schwierigkeitsgrad sowie Art und Umfang des Auftrags. In besonderen Fällen kann auch ein Pauschalhonorar vereinbart werden. Wir klären Sie bei der Auftragserteilung über die Höhe der voraussichtlichen Kosten auf.
Wir prüfen immer auch, ob die Anwaltskosten durch Dritte getragen werden, insbesondere in folgenden Fällen:

  • unentgeltliche Rechtsverbeiständung: bei knappen finanziellen Verhältnissen;
  • amtliche Verteidigung: ab einer gewissen Schwere der Tatvorwürfe;
  • Opferhilfe: Soforthilfe von CHF 500, maximal CHF 1'000, für Opfer / Geschädigte, allenfalls auch unentgeltliche Rechtsverbeiständung;
  • Rechtsschutzversicherung: allenfalls Übernahme der Anwaltskosten.

Bei Obsiegen in einem Gerichts- oder Verwaltungsverfahren sind die Anwaltskosten grundsätzlich von der Gegenpartei zu entschädigen. Bei einem Freispruch in einem Strafverfahren werden die Anwaltskosten in der Regel vom Staat ersetzt.
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